
Wenn man eine Immobilie besitzt und diese vermieten möchte, so setzt das ein hohes Vertrauen voraus. Doch viele Vermieter sind heute abgeschreckt. Den Meldungen von Mietern die entweder ihre Miete nicht oder nicht pünktlich bezahlen, sind genauso weit verbreitet, wie Beschädigungen an der Immobilie. Beides möchte man natürlich als Vermieter nicht haben. Doch gerade für einen Vermieter stellt sich oft die Frage, wie man einen guten Mieter finden kann. Und gerade hier kann ein Immobilienmakler weiterhelfen.
So kann ein Immobilienmakler weiterhelfen
Bei der Vermietung einer Immobilie kann ein Immobilienmakler weiterhelfen. Das gilt gerade für die klassischen Aufgaben, wie die Bewerbung einer Immobilie. Doch ein Makler kann auch in anderer Hinsicht weiterhelfen, nämlich beim finden von einem passenden Mieter. Wenn es um einen passenden Mieter geht, so ist eine wichtige Grundvoraussetzung die Vorstellung vom Vermieter. Ein Vermieter muss wissen, ob er eine Familie möchte oder nur Singles zum Beispiel, ebenso Raucher oder Nichtraucher. Gerade diese Vorstelllungen wichtig, da man sie schon in die Bewerbung der Immobilie aufnehmen kann. So kann man Anfragen von Interessenten vermeiden, die diese Anforderungen nicht erfüllt. Weiterhelfen kann ein Immobilienmakler aber auch bei der Bonität.
Bonität abfragen durch den Immobilienmakler
Bei der Abfrage der Bonität der potenzielle Mieter, gibt es hier für einen Immobilienmakler verschiedene Möglichkeiten. Eine der Möglichkeiten ist hier die Einholung von einer Selbstauskunft. Über diese Selbstauskunft kann man vieles über die finanzielle Situation erfahren. Beispielsweise zum Einkommen, aber auch zu eventuellen Schulden. Und lügen darf ein potenzieller Mieter bei einer Selbstauskunft nicht, das kann nämlich zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Anfordern kann man aber auch die Vorlage von Verdienstbescheinigungen und Steuerbescheiden, auch diese kann man prüfen. Und ergänzend gibt es noch die Möglichkeit der Einholung einer Schufa-Auskunft und eine Bescheinigung vom ehemaligen Vermieter. Doch bei beiden Nachweisen muss man eines beachten, ein Immobilienmakler darf diese nur in solchen Fällen einholen, in denen auch eine Erlaubnis vorliegt. Liegt diese nicht vor, ist eine Einholung nicht erlaubt. Alternativ zur Einholung durch einen Makler, kann man sich entsprechende Nachweise wie die Schufa-Auskunft auch vorlegen lassen. In einem solchen Fall sollte man aber immer darauf achten, dass diese Nachweise aktuell sind. Ein Makler kann diese eingeholten Unterlagen bewerten und am Ende dem Vermieter mitteilen, ob zum Beispiel die Bonität gewährleistet ist oder nicht. Letztlich muss man an dieser Stelle aber auch klar hervorheben, ein Immobilienmakler kann noch so umfangreich prüfen. Eine Garantie damit es nicht zu Problemen mit einem Mieter kommen kann, ist es nicht. Über dessen Umstand muss man sich hier als Vermieter immer bewusst sein.