
Sicherheitsdienst oder Wachdienst ist im deutschen Sprachraum weit verbreitet unter dem englischen Begriff Security. Es ist der Sammelbegriff für sämtliche Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe insbesondere in dem Bereich Objektschutz, aber auch für den Schutz von Veranstaltungen sowie dem Personenschutz.
Modernes Facility-Management oder Security spaltet sich in drei Kernbereiche: das infrastrukturelle, technische und kaufmännische Gebäudemanagement. Die Security ist Im ersten Bereich dieser Dienstleistungen angesiedelt. Der Begriff wird aber auch für die digitale Sicherheit benutzt.
Aufgaben der Sicherheitsdienstleistungen in einem Unternehmen
Die grundlegenden Aufgaben die in einem einschlägigen Dienstvertrag für Sicherheitsdienstleistungen festgehalten werden sind wir Folgenden:
1.) Der Separatwachdienst,
2.) Die Ein- und Auslasskontrolle im Objekt- und Werkschutz mit den Pförtner-Tätigkeiten, 3.) Kontrolle der Mitarbeiter,
4.) Der vorbeugende Brandschutz, der bei Kontrollgängen erfolgen kann,
5.) Vor allem gehört auch die Überwachung der Gefahrenmeldeanlagen dazu, es kann auch stationär über die Notruf- bzw. Serviceleitstelle erfolgen.
6.) Für sehr schützenswerte Personen wird ein bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz bereitgestellt.
7.) Im Transportwesen gibt es wesentliche Aufgabenstellungen im Geld- und Werttransportwesen und in den Sicherheitskurierdiensten.
Voraussetzungen und Grundlagen für Security innerhalb Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage sind innerhalb Deutschlands vor allem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV) sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 aber auch bei den waffentragenden Sicherheitsmitarbeitern sind die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes zu beachten. Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienste haben in der Regel nur die für Jedermann geltenden Rechte wie jenes zur vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO, das zur Notwehr nach § 32 StGB sowie zur Nothilfe, im Notstand, -bei Übertragung durch Rechteinhaber, – das Selbsthilferecht des Besitzdieners nach § 860 BGB sowie das Hausrecht. Ausnahmen bilden die Beleihung mit den hoheitlichen Rechten. Hier in Deutschland ist es hauptsächlich für die Luftsicherheit, die Bewachung der Kernkraftwerke und die Einrichtungen der Bundeswehr geltendes Recht.
Für gewerbsmäßiges Bewachen des Lebens oder des Eigentums anderer Personen (Bewachungsgewerbe) braucht man eine behördliche Erlaubnis. Nicht erteilt wird diese bei tatsächlichem und begründetem Verdacht von Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder des Betriebs- oder Zweigstellenleiters, aber auch bei ungeordneten Vermögensverhältnissen sowie ohne den Nachweis einer Sachkundeprüfung und einer Haftpflichtversicherung. Alle fünf Jahre prüft man die Zuverlässigkeit. Voraussetzung der Beschäftigung von einer Wachperson ist die Zuverlässigkeit sowie der Nachweis einer erfolgten Unterrichtung in rechtlichen und in fachlichen Grundlagen. Die Zuverlässigkeit liegt hierbei nicht allein auf dem beruflichen Bereich, sondern auch im Verhalten innerhalb des privaten Bereichs. In anderen europäischen Ländern gelten andere Bestimmungen auf dem Gebiet des Sicherheitsgewerbes.